In unserer Hautarztpraxis beraten und behandeln wir Patienten mit beruflich bedingten Hauterkrankungen, vor allem Handekzemen. Bei Verdacht auf eine berufliche Ursache der Hautbeschwerden erfolgt eine angepasste Diagnostik und Therapie sowie die Einleitung des sog. Hautarztverfahrens unter Einbeziehung der zuständigen Berufsgenossenschaft. Hierdurch soll eine optimale Betreuung, die Abheilung der Hauterkrankung und möglichst der Verbleib im angestammten Beruf erreicht werden.
Für aktuell / ehemals Berufstätige in Aussenberufen, z.B. im Handwerk oder Gartenbau, stellen Krebsvorstufen (aktinische Keratosen) und bestimmte Formen von hellem Hautkrebs eine Berufskrankheit (BK5103) dar. Bei Verdacht auf diese Berufskrankheit erfolgt eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese übernimmt im Anerkennungsfall die Kosten für Behandlung, zum Beispiel mit photodynamischer Therapie (PDT) und entschädigt ggf. die/den Betroffene/n.